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Nachtrag 08. September 2005: Der anscheinend letzte Stand der Dinge, wie wir ihn von Freunden zugesandt bekamen.

Die originale Verlautbarung des Deutschen Seglerverbandes:

Kreuzer-Abteilung des DSV vom 12.08.2005

Hohe, neue Steuer für Schiffe unter ausländischer Flagge in Griechenland

Die griechischen Finanzbehörden haben wieder einmal Yachteigner aufs Korn genommen. Jetzt sollen sogar Ausländer mit einem Dauerliegeplatz in Griechenland dort Einkommenssteuer auf ihr Schiff zahlen. Damit ist nicht zu spaßen, sagt ein griechischer Eigner. Er empfiehlt anderen, das Land umgehend zu verlassen, weil Strafen drohen.....

Die gute Nachricht vorweg: Wer die griechischen Hoheitsgewässer nur durchfährt, hat mit der neuen Steuer nichts zu tun. Wer aber einen dauerhaften Liegeplatz in einer Marina gebucht hat, der sollte sich überlegen, ob er nicht schnellstmöglichst sein Schiff außer Landes bringt, wenn es länger ist als 10 Meter. Denn mit dem 14. Juni 2005 hat das Finanzministerium eine Ausführungsverordnung erlassen, der zufolge alle Yachteigner mit einem dauerhaften Liegeplatz in Griechenland und unabhängig von ihrer Nationalität verpflichtet werden, im Jahr 2006 eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Ausschlagend dafür soll sein, dass Griechenland den Stabilitätspakt der EU von 3% beim Haushaltsdefizit nicht eingehalten hat und nun nach neuen Einnahmequellen sucht.

Darauf macht Dipl. Ing. Jean Georg Jeorga aufmerksam und den Sachverhalt bestätigt gegenüber der Kreuzer-Abteilung bis ins Detail die Rechtsabteilung der deutsch-griechischen Handelskammer in Athen. Jeorga ist deutsch-griechischer Abstammung, lebte ab 1947 in Hamburg und seit 12 Jahren im Raum Athen. Früher war er Eigner einer 16-Meter- Segelyacht, jetzt gehört ihm eine in Harburg, im Süden von Hamburg, gebaute Motoryacht.

Die Verordnung hat die Bezeichnung 1060960 /2403/DM/POL.1091/14.6.2005. Darin werden alle Besitzer einer Motor- oder Segelyacht aufgefordert, eine Einkommenssteuernummer (AFM) beim am Liegeplatz zuständigen Finanzamt in Griechenland anzufordern. Die Besteuerung erfolgt nach der Tabelle für „steuererhebliche Tatsachen“, auf griechisch heißt dies Tekmirion. Die Tabelle kennt auch kleine Boote, aber die Verfügung gilt erst für alle Schiffe ab 10 Meter Rumpflänge.

Für die jeweilige Länge und das Alter des Schiffes wird darin ein fiktives „Einkommen“ festgelegt, das versteuert werden muss und zwar:

Bis 9000 Euro für Freiberufler und 11.000 Euro Angestellte und Rentner 5%

bis 13.000 Euro 15%

bis 23.000 Euro 32%

Darüber 40%

Das Gesetz 2238/94, Paragraph 19, gibt Ausländern die Möglichkeit, die Besteuerung zu umgehen, wenn die entsprechende Summe laut Tabelle bankbestätigt in Griechenland eingeführt wurde. Jedes Jahr neu, als Beilage zur Einkommenssteuer-Meldung. Es spielt übrigens keine Rolle, was vorher im Heimatland versteuert wurde.

Das Finanzministerium erklärt, diese Verordnung sei nichts Neues und habe z. B. schon für Häuser und Autos gegolten und sei lediglich auf Schiffseigner nicht angewandt worden. Ausgenommen seien nur Yachten, die auf der Durchfahrt sind oder für eine kurze Zeit in griechischen Hoheitsgewässern bleiben und wieder wegfahren. Die Zollstelle im Finanzministerium bestätigte gegenüber Jean Georg Jeorga, dass Schiffe, für die keine Einkommenssteuer bezahlt werde, beschlagnahmt würden.

Laut Jeorga existiert im griechischen Steuerrecht eine Eigenart, die man in Deutschland so nicht kennt: Wertgegenstände wie Autos, Yachten und große Häuser seien in Tabellen aufgelistet, die das „Mindesteinkommen“ angeben, das der Steuerpflichtige versteuern muss. Eine Yacht mit 10 bis 12 Meter Länge und einem Alter von 5 bis 10 Jahren steht zum Beispiel mit 50.000 Euro in der Tabelle, wobei „Einkommen“ ein irreführender Begriff ist. Wird ein kleineres „Einkommen“ angegeben, so wird automatisch das „Einkommen“ aus der Tabelle versteuert. Ein Urteil des obersten griechischen Gerichts habe diese Methode als verfassungskonform bestätigt.

Das fatale an der neuen Situation:

Man muss davon ausgehen, sagt Jeorga, dass abgesehen von einem Zeitungsartikel („H Navtemboriki“ vom 30. Juni 2005), die betroffenen Eigner nicht von Staats wegen informiert werden. Statt dessen werden sie als Steuerhinterzieher dastehen und die vom Finanzamt verhängten Strafen zahlen müssen. Wenn jemand gegenüber der Hafenpolizei (Limenarxion) keine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung vorweist, kann die Marina den schriftlichen Befehl erhalten, die Yacht nicht auslaufen oder ins Wasser zu lassen. Ist es soweit gekommen, schuldet man dem Fiskus z. B. für eine gut 12 Meter lange Yacht, die nicht älter ist als 5 Jahre, fast 30.000 Euro an Steuern, dieselbe Summe als Strafe und zirka 7.000 Euro „Sonderkosten“. Bevor das nicht bezahlt ist, könne die Yacht nicht auslaufen. Erfüllt der Eigner die Forderung nicht, werde die Yacht beschlagnahmt und innerhalb von 6 bis 8 Monaten versteigert.

Trotz der klaren Gesetzes- bzw. Verordnungslage könne es noch sein, dass die momentane Situation auf griechische Art gelöst wird, meint Jeorga. Das bedeutet: Es wird stillschweigend beschlossen, keine Kontrollen durchzuführen. Da jeder Beamte und Hafenpolizist das Gesetz jedoch anwenden könnte, weil es ja beschlossen ist, müsste man für das Goodwill der „Staatsdiener“ unter der Hand bezahlen ­ vielleicht 10 bis 20% vom Schiffswert, den das Finanzamt fordern würde. Sehr schnell entstünden Seilschaften, die solche Situationen ausnutzen.

Weil man die Vorgehensweise in der Sache nicht einschätzen könne, rät Jeorga, sei es das Beste, Griechenland mit dem Schiff zu verlassen und erst zurückzukommen, wenn eine neue Verordnung des Finanzministeriums die bestehende aufgehoben hat.

 

Nachtrag 08. September 2005:

die Info über EU-Schiffe haben wir aus dem YACHT FORUM bzw. SEGELN-FORUM.
Scheinbar wird doch nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird, der
Haupttenor besagt, daß offenbar "Entwarnung" angesagt ist.

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Unter dem Link
http://segel-magazin.com/cgi-bin/sailorsworld/sailorsworld.pl?was=show&ID=12
628&lang=de&T=...und%20das%20sagt%20das%20griechische%20Finanzamt....

findest Du folgenden Text;
...und das sagt das griechische Finanzamt.... 02-09-2005
Der folgende Text wurde der Kiriacoulis Group auf ihre Anfrage von den
griechischen Finanzbehörden übermittelt:

A. Es gibt kein neues Steuergesetz, aber Zollrichtlinien, in
Vervollständigung einer alten EU-Verordnung, anzuwenden auf alle EU-Länder,
betreffend den Import einer Yacht in das Territorium der EU.
B. Diese Richtlinien betreffen nur Yachteinger mit NON-EU-Flagge, die nach
Griechenland importiert haben (mit bezahlter Mehrwertsteuer) und für deren
Yacht ein zeitlich unbefristetes Transitlog von den Zollbehörden ausgestellt
wurde.
C. Die genannten Arrangements betreffen NICHT ausländische Yachteigner,
deren Schiffe unter einer EU-Flagge laufen, unabhängig von der
Aufenthaltsdauer in griech. Gewässern (der Yacht...Anmerk. der Redaktion)
oder irgendein Boot, das zu touristischen Zwecken in Griechenland segelt.
Darüberhinaus haben Yachten mit NICHT-EU-Flagge absolut kein Problem, bis zu
einem Jahr in Griechenland zu bleiben, in Übereinkunft mit der derzeitigen
Gesetzgebung.
(Bemerkung: Übersetzung erfolgt durch sailorsworld, keine Gewähr für
Übersetzungsfehler)

K&G Med Marinas Management SA erlangte diese Klarstellung bei einem Treffen
mit massgeblichen Mitgliedern der Griechischen Finanzbehörden, des Tourismus
Entwicklungs Ministeriums und der Griechischen Touristen Organisation.

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