zum Logbuch 29. Mai 2005 zur Rubrik "Stichworte"

 

Hafenführer

Der "Sportbootführerschein See" ist der einzige papiergewordene und amtlicherseits bestempelte Befähigungsnachweis für das Bewegen eines Bootes, den ich bislang absolvierte. Grundlagen der Seemannschaft, Meteorologie, Navigation, die wichtigsten Verkehrsregeln und was all die lustigen bunten Lichtlein und Bojen auf See bedeuten. Nicht dass es nur diesen einen Schein gäbe. In einer Zeit, in der kein Hausmeister-Job mehr ohne Promotionsnachweis vergeben wird, ist das Angebot an seglerischer Befähigung aus dem Geiste des Scheins ins Unermessliche gestiegen. Die Befähigung zum Hochseesegeln (alle Gewässer jenseits der Flensburger Förde, respektive der Schlei sind hierbei als Hohe See einzustufen), zur Bedienung verschiedenster Funkgeräte (Kanal 16 muss abgehört werden - melden Sie sich von Zeit zu Zeit mit irgend einer launigen Bemerkung auf diesem Kanal, damit die Boote in Ihrer Umgebung Ihre Anwesenheit im Seegebiet registrieren), zur seemännisch-fachgerechten Reinigung der Bordtoilette, zum Bereiten fachspezifischer Sundowner (Merke: der Preis der angebotenen Weine richtet sich nach der Bootslänge (Berechnungsformel: Meter Schiffslänge x mindestens 2 Euro) - ein Neun-Euro-Wein auf einer Zwölf-Meter-Yacht bedeutet einen Faux Pas! Bier: unter 8 Meter Bootslänge nur aus der Dose, bei 8-10 Metern wahlweise Plastikbecher, über 10 Meter nur im Glas, Süßwasser ist zum Waschen da, bei Seewasser weiß der Kursleiter auch nicht so recht, wozu das gut sein soll - ein Spritzer in die Bloody Mary vielleicht?), ein spezieller Skipper-Schein (Motto: le bateau - c´est moi), der Befähigungsnachweis zum Anlaufen der Insel Helgoland (Büffeln von Zollbestimmungen für Rauchwaren und Alkoholika, wie verhalte ich mich im 10er-Päckchen?), der "Griechenlandschein" inklusive Sirtaki-Kurs und Taverna-Kunde (alle Tavernas am Hafenboulevard und alle Fischgerichte im Interesse der Bordkasse meiden), der Beiboot-Schein (höchstzulässige Personenzahl für ein 2-Meter-Dinghi? 8, nach Genuss geistiger Getränke:10), der Charter-Schein (das Mietboot sollte ungeachtet der Erfahrung des Skippers so groß sein, wie es die Urlaubskasse eben noch erlaubt, notfalls möglichst viele zahlungswillige Crewmitglieder anwerben - Faustregel: Pro BootsMeter ein Mann. Untergrenze des Leihboots: 50 Fuß. Wer schon ab 7 Beaufort die Segel refft, ist ein nichtswürdiger Warmduscher).

Um mein bedauerliches Schein-Defizit wenigstens etwas zu mildern, beobachtete ich in den letzten Jahren die offensichtlichen Multi-Schein-Skipper aufmerksam, um mein klägliches Wissen doch noch etwas aufzumöbeln. Im folgenden ein Exzerpt meiner Notizen, entstanden aus dem überreich gebotenen Anschauungsmaterial. In diesem Falle: Hafenregeln, insbesondere für Häfen, in denen mit Heckleine und Buganker festgemacht wird, oder: das Hinterlassen eines der jeweiligen Persönlichkeit angemessenen Eindrucks.

Der komplette Text erscheint demnächst in der Sammlung "Blaue Lust" als e-book